© 2002 / 2003                Claus-Dirk Langer, Meißen

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Ludwig Richter über Meißen

Wohnen in Meißen:

“Hatte ich doch schon in Rom daran gedacht, ob es nicht ratsam und leicht ausführbar sein würde, in der alten, herrlich gelegenen Stadt Meißen meinen Wohnsitz dereinst aufzuschlagen ...” (Lebenserinnerungen, S. 335)

Ludwig Richter: Selbstbildnis um 1825

Ankunft in Meißen:

“Fünf Stunden nördlich von Dresden liegt in dem fruchtbaren Elbtale das alte, malerische Meißen. Zur linken Seite des Flusses zieht sich ein steil abfallender, grünumbuschter Höhenzug bis zur Stadt, auf dessen Kamm, anderthalb Stunden vorher, die sehr alte Burg Scharfenberg, näher das freundliche Schloß Siebeneichen thronen; zur Rechten aber ist die Elbe von den weinreichen Spaarbergen eingerahmt.

Wenn man nun auf der damaligen Poststraße um eine Ecke des Spaargebirges bog, wurde man gar anmutig von dem Anblick Meißens überrascht, das sich in halbstündiger Entfernung malerisch ausbreitete, hoch überragt von dem mit der Albrechtsburg, dem herrlichen Dom und dem Bischofsturm gekrönten Burgberg; von diesem aus senkt sich der St.Afraberg mit der Klosterkirche und Fürstenschule zur Stadt und in das Triebischtal hinab, und das ganze, schöne Bild spiegelt sich samt der Brücke in der vorbeifließenden Elbe ...” (Lebenserinnerungen, S. 337)

Johann Karl August Richter: Ansicht von Meissen mit dem Schlosse, gegen Morgen. 1815

Die von Richter beschriebenen Perspektiven aus heutiger Sicht ...

Über die Schloßbrücke:

“... man verweilte immer gern zwischen den hohen Brustwehren dieses Überganges und genoß die Aussischt von da herab in das einsame, stille Meisatal, oder nach der anderen Seite hin über die unten liegende Stadt, mit der Elbe und den Spaarbergen, über das reiche, weite Elbtal bis Dresden zu den fernen Bergen des böhmischen Landes.” (Erinnerungen, S. 337)

In einer späteren Zeichnung Richters: Im Hintergrund die Meißner Schloßbrücke.

Über das Burglehnhaus:

“ ... Eine andere Seltsamkeit des alten Genistes war auch, daß es zu jener Zeit eigene Gerichtsbarkeit besaß. So wurde z. B. ein armes Weib, welches in der Tiefe wohnte und eines Kindesmordes beschuldigt worden war, im Zimmer des Hauswirtes über dem Tordurchgange von den Gerichten verhört und die ausgegrabene Kindesleiche von den Ärzten hier seziert und untersucht. Auch hatte der Besitzer des Burglehns die angenehme Verpflichtung, jedem in diesem Hause Geborenen im Falle der Verarmung lebenslang freie Wohnung zu geben, denn das Haus war seine Heimat.” (Lebenserinnerungen, S. 351)

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